Neues Tierarzneimittelgesetz tritt in Kraft

Imkerinnen und Imker müssen Dokumentationspflicht beachten
m Zuge der Neuordnung des Gemeinschaftsrechts ist am 28.1.2022 die neue EU-Verordnung EU TAM VO 2019/6 europaweit in Kraft getreten. Demnach muss über die Verwendung und Anwendung der Arzneimittel Buch geführt werden und die Unterlagen für 5 Jahre aufbewahrt werden.

Beispiel eines Bestandsbuches des DIB:

https://deutscherimkerbund.de/userfiles/downloads/formulare_listen/Bestandsbuch_DIB.pdf

Verordnung:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0006&from=DE